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Mitgliederliste

Die SGAH ist ein Zusammenschluss von Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie anderen Personen, die im Bereich der Arbeitshygiene tätig sind. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz verfügen Personen, die berechtigt sind, Arbeitshygiene zu praktizieren, über eine SGAH-Zertifizierung (IOHA) und/oder erfüllen die in der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beschriebenen Bedingungen. Personen mit SGAH-Zertifizierung sind in der nachstehenden Mitgliederliste speziell gekennzeichnet.

    • Language
    • MAS/DAS
    • MSST - EKAS - MSSL
    • Certification
    • Consultant(e)
    Nachname Webseite Certification Language Offer Consulting
    Samantha Connell Certified Français, English Yes See profile
    Andrea L. Hartmann - Deutsch No See profile
    Andreas Flückiger - Deutsch Yes See profile
    Angela Müller - Deutsch - See profile
    Anne Oppliger - Deutsch - See profile
    Annette Hofmann Certified Deutsch - See profile
    Antoine Glardon - Français - See profile
    Selene Araya - Français - See profile
    Barbara Bucher - Français No See profile
    Barbara Krause - Deutsch Yes See profile
    Beat Häring - Deutsch No See profile
    Bojan Gasic - Deutsch No See profile
    Catherine Tomicic - Français - See profile
    Christian Eyer - Deutsch - See profile
    Christine Hitzke Certified Deutsch Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Messungen von chemischen Gefahrstoffen, Staub, Lärm, Beleuchtung, Risikobeurteilungen Mutterschutz, Beratung zur Ergonomie und Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung, Schulungen Yes See profile
    Christophe Margot - Français No See profile
    Claude A. Bernard - Français No See profile
    Claudia Peña Corona - Deutsch No See profile
    Cordula Imhof-Petter - English, Deutsch No See profile
    Cordula Meier - Deutsch No See profile
    Daniel Bauer - Deutsch Yes See profile
    Daniel Geneux - Français No See profile
    Daniel Ramaciotti - Français Yes See profile
    David Pacary - Français No See profile
    David Vernez Certified Français No See profile
    David M. Bernstein - Français Yes See profile
    Anne Devanthéry Certified Français Analyses de risques, analyses maternité, prévention des risques professionnels, gestion des produits chimiques Yes See profile
    Diana Hornung - Deutsch No See profile
    Eduard Brunner - Deutsch No See profile
    Elena Huxol - Deutsch No See profile
    Eric Du Pasquier - Français No See profile
    Fabrice Gaudet - Français No See profile
    Gilbert Choukroun Certified Français No See profile
    Gregor Käslin - Deutsch - See profile
    Heinz Rothweiler - Deutsch No See profile
    Helena Palacios Fernandez Certified Français No See profile
    Helmut Krueger - Deutsch No See profile
    Jean Parrat Certified Français, English, Deutsch No See profile
    Jean-François André - Français No See profile
    Jean-Michel Poffet Certified Français No See profile
    Jebari Mohamed - Deutsch No See profile
    Johann Haas - Deutsch No See profile
    Josef André Weiss - Deutsch No See profile
    Kurt Schläpfer - Deutsch Yes See profile
    Kurt Wälti - Deutsch No See profile
    Ramona Labatzke Certified English, Deutsch - See profile
    Livia Bergamin - Deutsch No See profile
    Ludwig Binkert - Deutsch No See profile
    Markus Schafer-Hayoz - Deutsch No See profile
    Martin Gschwind - Deutsch No See profile

    Ethik-Kodex

    Der Ethik-Kodex wird in der Satzung des Vereins ausführlich beschrieben, die Sie unter folgendem Link (Link) oder als Anlage unten finden. Dieser Ethik-Kodex umfasst die folgenden sechs Kapitel:
    1. Verantwortung gegenüber dem Beruf (Grundsatz dieser Verantwortung).
    2. Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen (Ziel dieser Verantwortung).
    3. Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen (Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
    4. Verantwortung gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Kundinnen und Kunden (Grundlage für die Beziehungen zu ihnen).
    5. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Umwelt (Auswirkungen von Entscheidungen auf die öffentliche Gesundheit und die Ökologie).
    6. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft (Umgang mit Interessenkonflikten)

    Mitglied werden

    Die SGAH steht Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie allen Personen offen, deren Beruf zumindest teilweise mit Arbeitshygiene zu tun hat. Alle Mitglieder der SGAH sind Einzelmitglieder (keine Kollektivmitglieder). Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an info@sgah.ch.

    Eine Anerkennung beantragen

    Wenn Sie im Ausland eine universitäre Ausbildung in Arbeitshygiene absolviert haben, können Sie diese in der Schweiz anrechnen lassen, indem Sie unseren Anerkennungsprozess durchlaufen. 

    Dazu können Sie einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung stellen. Anhand dieser Bewertung wird festgelegt, ob Sie genügend akkreditierte Kurse besucht haben, um die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit (EigVzu erfüllen, oder, falls dies nicht der Fall ist, zusätzliche Kurse vorschlagen, um die Lücken zu schliessen.

    Fachleute, die im Ausland ausgebildet wurden, müssen in jedem Fall einen Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit gemäss Art. 2 Abs. 4 EigV absolvieren.

    Weitere Informationen: EKAS – Spezialisten der Arbeitssicherheit.

    Wenn Sie über ein nach dem IOHA-Schema akkreditiertes Zertifikat als Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker verfügen: www.ioha.net, können Sie bei der SGAH die Anerkennung Ihres Zertifikats beantragen.

    Um einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung oder auf Anerkennung Ihres Zertifikats einzureichen, wenden Sie sich bitte an: david.vernez@unisante.ch.

    Sich zertifizieren lassen

    Arbeitshygienikerinnen oder Arbeitshygieniker können sich von der Zertifizierungsstelle SZAH nach den Standards der IOHA zertifizieren lassen und den Titel „Arbeitshygieniker SGAH“ erwerben.

    Über die Voraussetzungen für die Zertifizierung hinaus (anerkannte Berufserfahrung und bestandene schriftliche Zertifizierungsprüfung) müssen sich zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker verpflichten, sich gemäss dem Fortbildungsreglement fortzubilden. Sie berichten auf einem Bescheinigungsformular über ihre Fortbildungsaktivitäten. Der Bericht muss alle drei Jahre an die Zertifizierungsstelle geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern.

    Die Zertifizierung der Arbeitshygienikerinnen und  Arbeitshygieniker SGAH entsprechen vollumfänglich den Anforderungen der Eignungsverordnung (EigV). Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker sind somit als Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Schweiz anerkannt.

    Weitere Informationen über die Zertifizierung nach SGAH und über das weitere Vorgehen, erhalten Sie bei: david.vernez@unisante.ch.

    Dokumentieren Sie Ihre Fortbildung

    Zusätzlich zur Grundausbildung und gestützt auf die Eignungsverordnung EigV Art. 7 sind die Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren. Die Definition der angemessenen Fortbildung und deren Dauer wurde für die Arbeitshygieniker der SGAH übertragen (vgl. Anhang 2, EKAS-Richtlinie Nr. 6508). Die Regeln des Fortbildungsreglements der SGAH gelten somit für alle in der Schweiz tätigen Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker, unabhängig von einer allfälligen Zertifizierung oder einer Mitgliedschaft in der SGAH.

    Die Fortbildung und deren Dauer sind im Fortbildungsreglement der SGAH festgelegt. Im Auftrag der EKAS erbringt die SGAH folgende Leistungen:

    • Sie prüft die von einem Arbeitshygieniker eingereichten Fortbildungsunterlagen;
    • Sie stellt ASA-Arbeitshygienikern, die die Fortbildungsanforderungen erfüllt haben, einen entsprechenden Fortbildungsnachweis aus (diese Leistung kann für Personen, die nicht Mitglied der SGAH sind, kostenpflichtig sein);
    • Sie führt ein Register der ASA-Spezialisten, die die Fortbildung absolviert haben. Die Veröffentlichung der Daten im Sinne des Datenschutzes auf der Website der SGAH ist freiwillig. 

    Zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker müssen alle drei Jahre nachweisen, dass sie die erforderliche Fortbildung absolviert haben (siehe Formular unten).

    Validieren Sie Ihre Fortbildung

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