Mitgliederliste
Die SGAH ist ein Zusammenschluss von Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie anderen Personen, die im Bereich der Arbeitshygiene tätig sind. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz verfügen Personen, die berechtigt sind, Arbeitshygiene zu praktizieren, über eine SGAH-Zertifizierung (IOHA) und/oder erfüllen die in der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beschriebenen Bedingungen. Personen mit SGAH-Zertifizierung sind in der nachstehenden Mitgliederliste speziell gekennzeichnet.
Audrey Cuche
Identity
Qualification
MAS/DAS
MAS/DAS
MSST
Certification
-
Occupational Hygienist
Yes
Type of expertise
Activities
Personal information
Consulting
No
Ethik-Kodex
Der Ethik-Kodex wird in der Satzung des Vereins ausführlich beschrieben, die Sie unter folgendem Link (Link) oder als Anlage unten finden. Dieser Ethik-Kodex umfasst die folgenden sechs Kapitel:
1. Verantwortung gegenüber dem Beruf (Grundsatz dieser Verantwortung).
2. Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen (Ziel dieser Verantwortung).
3. Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen (Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
4. Verantwortung gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Kundinnen und Kunden (Grundlage für die Beziehungen zu ihnen).
5. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Umwelt (Auswirkungen von Entscheidungen auf die öffentliche Gesundheit und die Ökologie).
6. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft (Umgang mit Interessenkonflikten)
Mitglied werden
Die SGAH steht Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie allen Personen offen, deren Beruf zumindest teilweise mit Arbeitshygiene zu tun hat. Alle Mitglieder der SGAH sind Einzelmitglieder (keine Kollektivmitglieder). Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an info@sgah.ch.
Eine Anerkennung beantragen
Wenn Sie im Ausland eine universitäre Ausbildung in Arbeitshygiene absolviert haben, können Sie diese in der Schweiz anrechnen lassen, indem Sie unseren Anerkennungsprozess durchlaufen.
Dazu können Sie einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung stellen. Anhand dieser Bewertung wird festgelegt, ob Sie genügend akkreditierte Kurse besucht haben, um die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit (EigV) zu erfüllen, oder, falls dies nicht der Fall ist, zusätzliche Kurse vorschlagen, um die Lücken zu schliessen.
Fachleute, die im Ausland ausgebildet wurden, müssen in jedem Fall einen Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit gemäss Art. 2 Abs. 4 EigV absolvieren.
Weitere Informationen: EKAS – Spezialisten der Arbeitssicherheit.
Wenn Sie über ein nach dem IOHA-Schema akkreditiertes Zertifikat als Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker verfügen: www.ioha.net, können Sie bei der SGAH die Anerkennung Ihres Zertifikats beantragen.
Um einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung oder auf Anerkennung Ihres Zertifikats einzureichen, wenden Sie sich bitte an: david.vernez@unisante.ch.
Sich zertifizieren lassen
Arbeitshygienikerinnen oder Arbeitshygieniker können sich von der Zertifizierungsstelle SZAH nach den Standards der IOHA zertifizieren lassen und den Titel „Arbeitshygieniker SGAH“ erwerben.
Über die Voraussetzungen für die Zertifizierung hinaus (anerkannte Berufserfahrung und bestandene schriftliche Zertifizierungsprüfung) müssen sich zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker verpflichten, sich gemäss dem Fortbildungsreglement fortzubilden. Sie berichten auf einem Bescheinigungsformular über ihre Fortbildungsaktivitäten. Der Bericht muss alle drei Jahre an die Zertifizierungsstelle geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern.
Die Zertifizierung der Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker SGAH entsprechen vollumfänglich den Anforderungen der Eignungsverordnung (EigV). Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker sind somit als Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Schweiz anerkannt.
Weitere Informationen über die Zertifizierung nach SGAH und über das weitere Vorgehen, erhalten Sie bei: david.vernez@unisante.ch.
Dokumentieren Sie Ihre Fortbildung
Zusätzlich zur Grundausbildung und gestützt auf die Eignungsverordnung EigV Art. 7 sind die Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren. Die Definition der angemessenen Fortbildung und deren Dauer wurde für die Arbeitshygieniker der SGAH übertragen (vgl. Anhang 2, EKAS-Richtlinie Nr. 6508). Die Regeln des Fortbildungsreglements der SGAH gelten somit für alle in der Schweiz tätigen Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker, unabhängig von einer allfälligen Zertifizierung oder einer Mitgliedschaft in der SGAH.
Die Fortbildung und deren Dauer sind im Fortbildungsreglement der SGAH festgelegt. Im Auftrag der EKAS erbringt die SGAH folgende Leistungen:
- Sie prüft die von einem Arbeitshygieniker eingereichten Fortbildungsunterlagen;
- Sie stellt ASA-Arbeitshygienikern, die die Fortbildungsanforderungen erfüllt haben, einen entsprechenden Fortbildungsnachweis aus (diese Leistung kann für Personen, die nicht Mitglied der SGAH sind, kostenpflichtig sein);
- Sie führt ein Register der ASA-Spezialisten, die die Fortbildung absolviert haben. Die Veröffentlichung der Daten im Sinne des Datenschutzes auf der Website der SGAH ist freiwillig.
Zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker müssen alle drei Jahre nachweisen, dass sie die erforderliche Fortbildung absolviert haben (siehe Formular unten).