Mitgliederliste
Die SGAH besteht aus Arbeitshygieniker:innen und anderen Personen, die im Bereich der Arbeitshygiene tätig sind. Darüber hinaus gibt es zertifizierte Arbeitshygieniker:innen, die nicht Mitglied sind, aber von der Zertifizierungskommission der SGAH zertifiziert wurden und somit das Recht haben, in der Schweiz als Arbeitshygieniker:innen zu praktizieren.
Nur über einen Computer verfügbar
Name
Language
MAS/DAS
MSST - EKAS - MSSL
Certification
Consultant(e)
Nachname | Webseite | Certification | Language | Offer | Consulting | ||
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Annette Hofmann | Certified | Deutsch | - | See profile | |||
Aline Scherz | Certified | Français | - | See profile | |||
André Meier | http://www.suva.ch | - | Deutsch | No | See profile | ||
Andrea L. Hartmann-Haug | - | Deutsch | No | See profile | |||
Andreas Flückiger | - | Deutsch | Yes | See profile | |||
Novello Anna Maria | http://www.epfl.ch | - | Français, Italian, English | No | See profile | ||
Devanthéry Anne | http://www.geneve.ch | Certified | Deutsch | Yes | See profile | ||
Anne Oppliger | - | Deutsch | - | See profile | |||
Annemarie Bunge | http://www.aeh.ch | Certified | Français, Italian, English | Yes | See profile | ||
Anthony Bouet | - | Français | Yes | See profile | |||
Antoine Glardon | - | Français | - | See profile | |||
Antoine Milon | http://www.hopitalvs.ch | Certified | Français | - | See profile | ||
Barbara Bucher | - | Français | No | See profile | |||
Barbara Krause | - | Deutsch | Yes | See profile | |||
Beat Häring | - | Deutsch | No | See profile | |||
Benjamin Girard | - | Français, English | - | See profile | |||
Benoît Allaz | https://biosimilars.fresenius-kabi.com/ | - | Français | - | See profile | ||
Bojan Gasic | - | Deutsch | No | See profile | |||
Thaçi Burim | http://www.hmsag.ch | - | Deutsch | Yes | See profile | ||
Christian Eyer | - | Deutsch | - | See profile | |||
Carmen Spycher | http://www.ekas.ch | - | Deutsch | No | See profile | ||
Catherine Tomicic | - | Français | - | See profile | |||
Claude A. Bernard | - | Français | No | See profile | |||
Christoph Weber | Certified | Deutsch | No | See profile | |||
Christophe Margot | - | Français | No | See profile | |||
Christian Bollinger | - | Deutsch | No | See profile | |||
Christian Monn | http://www.seco.admin.ch | - | Deutsch | No | See profile | ||
Christian Voirol | https://www.he-arc.ch/ | Certified | Français | No | See profile | ||
Christine Hitzke | Certified | Deutsch | Yes | See profile | |||
Claudia Peña Corona | - | Deutsch | No | See profile | |||
Cordula Imhof-Petter | - | Deutsch | No | See profile | |||
Cordula Meier | - | Deutsch | No | See profile | |||
Damien Kurc | https://www.carbogen-amcis.com/ | Certified | Français | No | See profile | ||
Daniel Bauer | - | Deutsch | Yes | See profile | |||
Daniel Geneux | - | Français | No | See profile | |||
David Pacary | - | Français | No | See profile | |||
David Vernez | Certified | Français | No | See profile | |||
David M. Bernstein | - | Français | Yes | See profile | |||
Debora Käser | http://www.suva.ch | - | Deutsch | No | See profile | ||
Diana Hornung | - | Deutsch | No | See profile | |||
Eduard Brunner | - | Deutsch | No | See profile | |||
Estelle Feldbauer | http://www.jnj.com | - | Français | No | See profile | ||
Elena Giglio | - | Deutsch | No | See profile | |||
Elena Huxol | - | Deutsch | No | See profile | |||
Eric Du Pasquier | - | Français | No | See profile | |||
Ernst Lauper | http://www.lauper-instruments.ch | - | Deutsch | No | See profile | ||
Eugen Riapl | http://www.arxada.com | - | Deutsch | No | See profile | ||
Fabia Schläppi | Certified | Deutsch | No | See profile | |||
Fabian Gerster | http://www.seco.admin.ch | Certified | Deutsch | No | See profile | ||
Fabrice Gaudet | - | Français | No | See profile |
Ethik-Kodex
Der Ethikkodex wird in der Satzung des Vereins ausführlich beschrieben, die Sie unter folgendem Link (Link) oder als Anlage unten finden. Dieser Ethikkodex umfasst die folgenden sechs Kapitel:
1. Verantwortung gegenüber dem Beruf (Grundsatz dieser Verantwortung).
2. Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen (Ziel dieser Verantwortung).
3. Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen (Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmer:innen).
4. Verantwortung gegenüber Arbeitgeber:innen und Kund:innen (Grundlage für die Beziehungen zu Arbeitgeber:in und Kund:in).
5. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Umwelt (Auswirkungen von Entscheidungen auf die öffentliche Gesundheit und die Ökologie).
6. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft (Umgang mit Interessenkonflikten)
Mitglied werden
Die SGAH steht Hygieniker:innen sowie allen anderen Personen offen, die sich beruflich mit Aspekten der Arbeitshygiene befassen.
Die SGHT hat keine Kollektivmitglieder.
Um Mitglied zu werden genügt es, das Aufnahmeformular auszufüllen und es an info@sgah.ch oder an SGAH – SSHT, 1004 Lausanne zu senden.
Eine Anerkennung beantragen
Wenn Sie eine ausländische Hochschulausbildung in Arbeitshygiene absolviert haben oder sich konsequent mit dieser Thematik befassen und in der Schweiz als Arbeitshygieniker:in praktizieren möchten, müssen Sie die Gleichwertigkeit dieser ausländischen Ausbildung nachweisen. Dazu können Sie einen Antrag auf Evaluation Ihrer Grundausbildung stellen. Im Rahmen dieser Bewertung wird festgestellt, ob Sie genügend akkreditierte Kurse besucht haben, um die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialist:innen der Arbeitssicherheit (EigV; SR 822.116) zu erfüllen, oder ob Sie zusätzliche Kurse anbieten, um die Lücken zu schliessen.
Im Ausland ausgebildete Fachleute müssen in jedem Fall einen Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit gemäss Art. 2 Abs. 4 EKAS-QualV besuchen.
Weitere Informationen: EKAS – Spezialisten der Arbeitssicherheit (admin.ch).
Wenn Sie über ein nach dem IOHA-Schema akkreditiertes Zertifikat als Arbeitshygieniker:in verfügen (siehe IOHA-Webseite www.ioha.org), können Sie bei der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitshygiene die Anerkennung Ihres Zertifikats beantragen.
Um einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung zu stellen, können Sie das folgende Formular (Link) an die folgende Adresse (E-Mail-Adresse) senden
Sich zertifizieren lassen
Arbeitshygieniker:innen können sich vom Zertifizierungsausschuss nach den Standards der International Occupational Hygiene Association (IOHA) zertifizieren lassen und den Titel “Arbeitshygieniker:in SGAH” erwerben.
Über die Voraussetzungen für die Zertifizierung hinaus (anerkannte Berufserfahrung und bestandene schriftliche Zertifizierungsprüfung) müssen sich zertifizierte Arbeitshygieniker:innen verpflichten, sich gemäss dem Fortbildungsreglement weiterzubilden. Sie berichten auf einem Bescheinigungsformular über ihre Fortbildungsaktivitäten. Der Bericht muss alle drei Jahre an den Zertifizierungsausschuss geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern.
Arbeitshygieniker:innen SGAH entsprechen vollumfänglich den Anforderungen des EigV und sind somit als Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Schweiz anerkannt.
Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Antragsformular für die Zertifizierung aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an eines der Mitglieder des Zertifizierungsausschusses (Link zum Zertifizierungsausschuss).
Um sich für die Zertifizierungsprüfung anzumelden, die einmal pro Jahr abgehalten wird, müssen Sie den Zertifizierungsausschuss kontaktieren (Link zu Zertifizierungsausschuss).
Geprüfte Arbeitshygieniker:innen verpflichten sich u. a. zu einem bestimmten Maß an beruflicher Fort- und Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung. Sie verfassen einen Bericht über ihre Weiterbildungsaktivitäten auf einem Bescheinigungsformular. Der Bericht muss alle 3 Jahre an den Zertifizierungsausschuss geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an David Vernez (Kontaktinformationen).
Dokumentieren Sie Ihre Fortbildung
Zusätzlich zur Grundausbildung sind die Spezialist:innen der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialist:innen) gemäss der Eignungsverordnung (EigV, SR 822.116, Art. 7) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren. Die Definition der angemessenen Fortbildung und deren Dauer wurde für die Arbeitshygiene der SGAH übertragen (vgl. Anhang 2, EKAS-Richtlinie Nr. 6508). Die Regeln des Fortbildungsreglements der SGAH gelten somit für alle in der Schweiz tätigen Arbeitshygieniker:innen, unabhängig von einer allfälligen Zertifizierung oder Mitgliedschaft in der Gesellschaft.
Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, SR 832.30) sieht vor, dass der Arbeitgebende Arbeitsärzt:innen und andere Spezialist:innen der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen muss, wenn der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und ihre Sicherheit dies erfordern.
Jede Intervention innerhalb eines Unternehmens und/oder im Rahmen einer überbetrieblichen Lösung im Zusammenhang mit dieser gesetzlichen Anforderung muss von eine:r Arbeitshygieniker:in durchgeführt werden, der die Anforderungen der Eignungsverordnung erfüllt, auch in Bezug auf die periodische Weiterbildung (siehe oben).
Die Weiterbildung und deren Dauer sind in den Weiterbildungsreglementen der SGAH festgelegt. Im Auftrag der EKAS erbringt die SGAH folgende Leistungen:
– Sie prüft die von eine:r Arbeitshygieniker:in eingereichten Weiterbildungsunterlagen;
– Sie stellt ASA-Arbeitshygieniker:innen, die die Weiterbildungsanforderungen erfüllt haben, eine entsprechende Weiterbildungsbestätigung aus (diese Leistung kann für Personen, die nicht Mitglied der Gesellschaft sind, kostenpflichtig sein);
– Sie führt ein Register der ASA-Spezialist:innen, die die Weiterbildung absolviert haben. Der Eintrag in dieses Register ist freiwillig. Die Voraussetzungen für einen Eintrag sind in den Dokumenten zur Weiterbildung beschrieben.
Zertifizierte Arbeitshygieniker:innen müssen regelmässig, alle drei Jahre nachweisen, dass sie die nötige Fortbildung besucht haben (im Durchschnitt von drei Jahren je 40 Fortbildungspunkte).
Nachweisformular (LINK)
Weiterbildungsreglement (LINK)