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Mitgliederliste

Die SGAH besteht aus Arbeitshygieniker:innen und anderen Personen, die im Bereich der Arbeitshygiene tätig sind. Darüber hinaus gibt es zertifizierte Arbeitshygieniker:innen, die nicht Mitglied sind, aber von der Zertifizierungskommission der SGAH zertifiziert wurden und somit das Recht haben, in der Schweiz als Arbeitshygieniker:innen zu praktizieren.

Nur über einen Computer verfügbar

    • Language
    • MAS/DAS
    • MSST - EKAS - MSSL
    • Certification
    • Consultant(e)
    Nachname Webseite Certification Language Offer Consulting
    Avatar Annette Hofmann Certified Deutsch - See profile
    Avatar Aline Scherz Certified Français - See profile
    Avatar André Meier http://www.suva.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Andrea L. Hartmann-Haug - Deutsch No See profile
    Avatar Andreas Flückiger - Deutsch Yes See profile
    Avatar Novello Anna Maria http://www.epfl.ch - Français, Italian, English No See profile
    Avatar Devanthéry Anne http://www.geneve.ch Certified Deutsch Yes See profile
    Avatar Anne Oppliger - Deutsch - See profile
    Avatar Annemarie Bunge http://www.aeh.ch Certified Français, Italian, English Yes See profile
    Avatar Anthony Bouet - Français Yes See profile
    Avatar Antoine Glardon - Français - See profile
    Avatar Antoine Milon http://www.hopitalvs.ch Certified Français - See profile
    Avatar Barbara Bucher - Français No See profile
    Avatar Barbara Krause - Deutsch Yes See profile
    Avatar Beat Häring - Deutsch No See profile
    Avatar Benjamin Girard - Français, English - See profile
    Avatar Benoît Allaz https://biosimilars.fresenius-kabi.com/ - Français - See profile
    Avatar Bojan Gasic - Deutsch No See profile
    Avatar Thaçi Burim http://www.hmsag.ch - Deutsch Yes See profile
    Avatar Christian Eyer - Deutsch - See profile
    Avatar Carmen Spycher http://www.ekas.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Catherine Tomicic - Français - See profile
    Avatar Claude A. Bernard - Français No See profile
    Avatar Christoph Weber Certified Deutsch No See profile
    Avatar Christophe Margot - Français No See profile
    Avatar Christian Bollinger - Deutsch No See profile
    Avatar Christian Monn http://www.seco.admin.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Christian Voirol https://www.he-arc.ch/ Certified Français No See profile
    Avatar Christine Hitzke Certified Deutsch Yes See profile
    Avatar Claudia Peña Corona - Deutsch No See profile
    Avatar Cordula Imhof-Petter - Deutsch No See profile
    Avatar Cordula Meier - Deutsch No See profile
    Avatar Damien Kurc https://www.carbogen-amcis.com/ Certified Français No See profile
    Avatar Daniel Bauer - Deutsch Yes See profile
    Avatar Daniel Geneux - Français No See profile
    Avatar David Pacary - Français No See profile
    Avatar David Vernez Certified Français No See profile
    Avatar David M. Bernstein - Français Yes See profile
    Avatar Debora Käser http://www.suva.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Diana Hornung - Deutsch No See profile
    Avatar Eduard Brunner - Deutsch No See profile
    Avatar Estelle Feldbauer http://www.jnj.com - Français No See profile
    Avatar Elena Giglio - Deutsch No See profile
    Avatar Elena Huxol - Deutsch No See profile
    Avatar Eric Du Pasquier - Français No See profile
    Avatar Ernst Lauper http://www.lauper-instruments.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Eugen Riapl http://www.arxada.com - Deutsch No See profile
    Avatar Fabia Schläppi Certified Deutsch No See profile
    Avatar Fabian Gerster http://www.seco.admin.ch Certified Deutsch No See profile
    Avatar Fabrice Gaudet - Français No See profile

    Ethik-Kodex

    Der Ethikkodex wird in der Satzung des Vereins ausführlich beschrieben, die Sie unter folgendem Link (Link) oder als Anlage unten finden. Dieser Ethikkodex umfasst die folgenden sechs Kapitel:
    1. Verantwortung gegenüber dem Beruf (Grundsatz dieser Verantwortung).
    2. Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen (Ziel dieser Verantwortung).
    3. Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen (Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmer:innen).
    4. Verantwortung gegenüber Arbeitgeber:innen und Kund:innen (Grundlage für die Beziehungen zu Arbeitgeber:in und Kund:in).
    5. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Umwelt (Auswirkungen von Entscheidungen auf die öffentliche Gesundheit und die Ökologie).
    6. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft (Umgang mit Interessenkonflikten)

    Mitglied werden

    Die SGAH steht Hygieniker:innen sowie allen anderen Personen offen, die sich beruflich mit Aspekten der Arbeitshygiene befassen.

    Die SGHT hat keine Kollektivmitglieder.
    Um Mitglied zu werden genügt es, das Aufnahmeformular auszufüllen und es an info@sgah.ch oder an SGAH – SSHT, 1004 Lausanne zu senden.

    Eine Anerkennung beantragen

    Wenn Sie eine ausländische Hochschulausbildung in Arbeitshygiene absolviert haben oder sich konsequent mit dieser Thematik befassen und in der Schweiz als Arbeitshygieniker:in praktizieren möchten, müssen Sie die Gleichwertigkeit dieser ausländischen Ausbildung nachweisen. Dazu können Sie einen Antrag auf Evaluation Ihrer Grundausbildung stellen. Im Rahmen dieser Bewertung wird festgestellt, ob Sie genügend akkreditierte Kurse besucht haben, um die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialist:innen der Arbeitssicherheit (EigV; SR 822.116) zu erfüllen, oder ob Sie zusätzliche Kurse anbieten, um die Lücken zu schliessen.
    Im Ausland ausgebildete Fachleute müssen in jedem Fall einen Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit gemäss Art. 2 Abs. 4 EKAS-QualV besuchen.
    Weitere Informationen: EKAS – Spezialisten der Arbeitssicherheit (admin.ch).

    Wenn Sie über ein nach dem IOHA-Schema akkreditiertes Zertifikat als Arbeitshygieniker:in verfügen (siehe IOHA-Webseite www.ioha.org), können Sie bei der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitshygiene die Anerkennung Ihres Zertifikats beantragen.
    Um einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung zu stellen, können Sie das folgende Formular (Link) an die folgende Adresse (E-Mail-Adresse) senden

     

    Sich zertifizieren lassen

    Arbeitshygieniker:innen können sich vom Zertifizierungsausschuss nach den Standards der International Occupational Hygiene Association (IOHA) zertifizieren lassen und den Titel “Arbeitshygieniker:in SGAH” erwerben.
    Über die Voraussetzungen für die Zertifizierung hinaus (anerkannte Berufserfahrung und bestandene schriftliche Zertifizierungsprüfung) müssen sich zertifizierte Arbeitshygieniker:innen verpflichten, sich gemäss dem Fortbildungsreglement weiterzubilden. Sie berichten auf einem Bescheinigungsformular über ihre Fortbildungsaktivitäten. Der Bericht muss alle drei Jahre an den Zertifizierungsausschuss geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern.
    Arbeitshygieniker:innen SGAH entsprechen vollumfänglich den Anforderungen des EigV und sind somit als Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Schweiz anerkannt.

    Füllen Sie dazu einfach das untenstehende Antragsformular für die Zertifizierung aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an eines der Mitglieder des Zertifizierungsausschusses (Link zum Zertifizierungsausschuss).
    Um sich für die Zertifizierungsprüfung anzumelden, die einmal pro Jahr abgehalten wird, müssen Sie den Zertifizierungsausschuss kontaktieren (Link zu Zertifizierungsausschuss).

    Geprüfte Arbeitshygieniker:innen verpflichten sich u. a. zu einem bestimmten Maß an beruflicher Fort- und Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung. Sie verfassen einen Bericht über ihre Weiterbildungsaktivitäten auf einem Bescheinigungsformular. Der Bericht muss alle 3 Jahre an den Zertifizierungsausschuss geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an David Vernez (Kontaktinformationen).

     

    Dokumentieren Sie Ihre Fortbildung

    Zusätzlich zur Grundausbildung sind die Spezialist:innen der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialist:innen) gemäss der Eignungsverordnung (EigV, SR 822.116, Art. 7) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren. Die Definition der angemessenen Fortbildung und deren Dauer wurde für die Arbeitshygiene der SGAH übertragen (vgl. Anhang 2, EKAS-Richtlinie Nr. 6508). Die Regeln des Fortbildungsreglements der SGAH gelten somit für alle in der Schweiz tätigen Arbeitshygieniker:innen, unabhängig von einer allfälligen Zertifizierung oder Mitgliedschaft in der Gesellschaft.

    Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, SR 832.30) sieht vor, dass der Arbeitgebende Arbeitsärzt:innen und andere Spezialist:innen der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen muss, wenn der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und ihre Sicherheit dies erfordern.

    Jede Intervention innerhalb eines Unternehmens und/oder im Rahmen einer überbetrieblichen Lösung im Zusammenhang mit dieser gesetzlichen Anforderung muss von eine:r Arbeitshygieniker:in durchgeführt werden, der die Anforderungen der Eignungsverordnung erfüllt, auch in Bezug auf die periodische Weiterbildung (siehe oben).

    Die Weiterbildung und deren Dauer sind in den Weiterbildungsreglementen der SGAH festgelegt. Im Auftrag der EKAS erbringt die SGAH folgende Leistungen:
    – Sie prüft die von eine:r Arbeitshygieniker:in eingereichten Weiterbildungsunterlagen;
    – Sie stellt ASA-Arbeitshygieniker:innen, die die Weiterbildungsanforderungen erfüllt haben, eine entsprechende Weiterbildungsbestätigung aus (diese Leistung kann für Personen, die nicht Mitglied der Gesellschaft sind, kostenpflichtig sein);
    – Sie führt ein Register der ASA-Spezialist:innen, die die Weiterbildung absolviert haben. Der Eintrag in dieses Register ist freiwillig. Die Voraussetzungen für einen Eintrag sind in den Dokumenten zur Weiterbildung beschrieben.

    Zertifizierte Arbeitshygieniker:innen müssen regelmässig, alle drei Jahre nachweisen, dass sie die nötige Fortbildung besucht haben (im Durchschnitt von drei Jahren je 40 Fortbildungspunkte).
    Nachweisformular (LINK)
    Weiterbildungsreglement (LINK)

    Validieren Sie Ihre Weiterbildung

    Um Ihre Weiterbildung zu validieren, ist es notwendig, das Formular auszufüllen und zurückzusenden, damit es dokumentiert wird.

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