Rolle
Die SGAH setzt sich für den Schutz der Interessen ihrer Mitglieder im Bereich der Arbeitshygiene ein. Dies geschieht durch ihre Zusammenarbeit mit dem Dachverband suissepro sowie im Austausch mit den für die Gesundheit am Arbeitsplatz zuständigen Regierungsinstitutionen in der Schweiz oder im Rahmen öffentlicher Konsultationen zur Änderung der Gesetzgebung oder bestehender bewährter Praktiken.
Die SGAH fördert die Arbeitshygiene durch die berufliche Tätigkeit ihrer Mitglieder, durch ihre Aktivitäten zum Informations- und Wissensaustausch unter den Mitgliedern und mit anderen Spezialisten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Sie beteiligt sich an der Förderung der Arbeitshygiene, indem sie zum Wissenszuwachs in der Berufspraxis beiträgt und dieses Wissen durch den Austausch von Fachleuten und anderen Experten verbreitet. Sie informiert regelmässig über Neuerungen im Bereich der Arbeitshygiene.
Die SGAH kann zu aktuellen Fragestellungen zur Gesetzgebung und der Praxis der Arbeitshygiene Stellung nehmen, z.B. durch Vernehmlassungen bei Änderungen von Richtlinien oder Gesetzen.
Schliesslich arbeitet sie eng mit den Behörden sowie mit anderen Organisationen und Gesellschaften zusammen, die ähnliche Ziele verfolgen.
Statuten und Reglemente
Die Aufgaben und die Arbeitsweise der SGAH sowie des Zertifizierungsausschusses (SZAH) sind in den Statuten festgehalten, die über den untenstehenden Link eingesehen werden können.
Unter anderem verleiht die SGAH den Titel des zertifizierten Arbeitshygienikers in der Schweiz und überwacht dessen Aufrechterhaltung auf der Grundlage eines von der IOHA (National Accreditation Recognition) anerkannten Zertifizierungssystems.
Die Statuten beschreiben zudem die Regelung der Weiterbildung, insbesondere in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen für die Praxis der Arbeitshygiene in der Schweiz. Genauer gesagt werden die Schritte zur Aufrechterhaltung des Status von Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern gemäss der ASA-Richtlinie beschrieben.
Diese Statuten beschreiben auch den Ethik-Kodex für die Praxis der Arbeitshygiene.
Vorstand
Der Vorstand ist für die Leitung der Fachgesellschaft verantwortlich. Er besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin (oder zwei Co-Präsidenten oder Co-Präsidentinnen), dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin, dem Sekretär oder der Sekretärin, dem Kassierer oder der Kassiererin und weiteren Beisitzern, deren Anzahl den Bedürfnissen der SGAH angepasst wird.
Die Aufgaben des Vorstandes sind folgende:
- Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die den Zielen der Gesellschaft dienen
- Neue Mitglieder: Aufnahmekriterien festlegen, Aufnahmeentscheidungen treffen und administrative Verwaltung
- Nominierung von Ehrenmitgliedern (muss von der Generalversammlung bestätigt werden)
- Verfolgen von Verstössen gegen den Ethik-Kodex (einen nötigen Ausschluss aus der Fachgesellschaft muss die Generalversammlung bestätigen)
- Führen der SGAH-Kasse
- Verwalten von Spenden von Dritten
- Generalversammlung: Vorbereitung, Einladung und Verwaltung
- Verwaltung der Liste der SGHT/IOHA-zertifizierten und/oder ASA-anerkannten Arbeitshygieniker/innen
- Verwaltung des SGAH-Sekretariats
- Bearbeiten von Rekursen die die Zertifizierung oder Anerkennung als Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker betreffen
- Führen einer Informationsseite über die Möglichkeiten von anerkannten Weiterbildungstagen
- Pflegen des internationalen Netzwerks
- Beitragen zu fachspezifischen rechtlichen Themen
- Einrichtung und Lenkung von SGAH-spezifischen Arbeitsgruppen
Organigramm und Lebensläufe der Vorstandsmitglieder
Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen werden vom Vorstand eingesetzt und gelenkt, um diesen bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge zu unterstützen. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitgliedern des Vereins und mindestens einem Mitglied des Vorstands zusammen.
Die Arbeitsgruppe “Kommunikation” arbeitet an der Umsetzung der folgenden Aufgaben:
- Implementation einer Kommunikationsstrategie für die SGAH
- Bewertung und Aktualisierung der Methoden zur Kommunikation mit den Mitgliedern
- Information der Mitglieder über Networking- und anerkannte Fortbildungsveranstaltungen
- Regelmässige Veröffentlichung von aktuellen Informationen aus dem Bereich der Arbeitshygiene
- Kontinuierliche Pflege der SGAH-Website
Die Arbeitsgruppe für Fortbildung (professional development courses “PDC”) hat die folgenden Aufgaben:
- Organisation der ERFA-Tagungen (Erfahrungsaustausch)
- Organisation der Fortbildungskurse “PDC”
- Beiträge an den “journées suissepro”
- Zusammenarbeit mit den anderen Fachgesellschaften
Die Zertifizierungsstelle
Die Schweizerische Zertifizierungsstelle für Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker (SZAH) ist eine vom SGAH Vorstand unabhängige Organisation und befasst sich mit der Zertifizierung von Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker nach den Standards der International Occupational Hygiene Association (IOHA). Ihre Arbeitsweise ist in der Satzung der Zertifizierungsstelle beschrieben.
Aufgaben sind:
– Prüfung der Bewerbungen für den Titel “Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker ASA zert. SGAH”. Dies umfasst die Organisation der schriftlichen Prüfungen für die Kandidaten (einmal pro Jahr) und die Verleihung des Titels
– Prüfung der Bewerbungen für den Titel “Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker ASA”
– Sicherstellen, dass alle Anforderungen der Bestimmungen über die Weiter- und Fortbildung der Mitglieder der SGAH erfüllt werden
– stellt dem Vorstand der SGAH die Informationen zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen, die für die Führung des Registers der zertifizierten ASA-Arbeitshygienikerinnen oder ASA-Arbeitshygieniker zert. SGAH nötig sind
– ist Disziplinarinstanz bei Verstössen gegen den Ethik-Kodex (ethische Grundsätze) der SGAH.
Die Zertifizierungsstelle setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: