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Mitgliederliste

Die SGAH ist ein Zusammenschluss von Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie anderen Personen, die im Bereich der Arbeitshygiene tätig sind. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz verfügen Personen, die berechtigt sind, Arbeitshygiene zu praktizieren, über eine SGAH-Zertifizierung (IOHA) und/oder erfüllen die in der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beschriebenen Bedingungen. Personen mit SGAH-Zertifizierung sind in der nachstehenden Mitgliederliste speziell gekennzeichnet.

    • Language
    • MAS/DAS
    • MSST - EKAS - MSSL
    • Certification
    • Consultant(e)
    Nachname Webseite Certification Language Offer Consulting
    Estelle Feldbauer http://www.jnj.com - Français No See profile
    Elena Huxol - Deutsch No See profile
    Elisa Lanza Certified Italian - See profile
    Eric Du Pasquier - Français No See profile
    Ernst Lauper http://www.lauper-instruments.ch - Deutsch No See profile
    Eugen Riapl http://www.lonza.com - Deutsch No See profile
    Fabia Schläppi http://Website Certified Français, English, Deutsch No See profile
    Fabian Gerster https://ethz.ch/de.html Certified Français, English, Deutsch - See profile
    Fabrice Gaudet - Français No See profile
    Francis Agresti https://www.imerys.com/scopi/group/imeryscom/imeryscom.nsf - Français No See profile
    Friederike Hermann http://www.lonza.com Certified Deutsch No See profile
    Georges Lobsiger http://www.lobsiger.ch - Deutsch Yes See profile
    Gilbert Choukroun Certified Français No See profile
    Géraldine Poncet - Français No See profile
    Gregor Käslin - Deutsch - See profile
    Hans-Rudolf Ruchti http://www.siegfried.ch Certified Français No See profile
    Heinz Waldmann http://www.suva.ch - Français, Italian, English, Deutsch - See profile
    Helena Palacios Fernandez Certified Français No See profile
    Herbert Manser http://riskCare.ch - Deutsch Yes See profile
    Horacio Herrera http://hthh - Français Yes See profile
    Helmut Krueger - Deutsch No See profile
    Heinz Rothweiler - Deutsch No See profile
    Thomas Hofmann - Deutsch No See profile
    Olindo Ianniello http://www.consiliaswiss.ch Certified Italian, English Yes See profile
    Ilka Schulte http://www.roche.com - Deutsch No See profile
    Info_SGAH See profile
    Iris Schilling http://Website - Deutsch No See profile
    Christophe Iseli http://www.seco.admin.ch Certified Français No See profile
    Iztok Picinin https://www.novartis.com - English, Deutsch No See profile
    Jan Priess - English, Deutsch No See profile
    Jean-Claude Suard http://www.suva.ch Certified Français No See profile
    Jean-Michel Poffet Certified Français No See profile
    Jean Parrat Certified Français, English, Deutsch No See profile
    Jean-François André - Français No See profile
    Jean-Marc Seydoux http://www.suva.ch Certified Français No See profile
    Brodmeier Jenny https://www.suva.ch/ - Deutsch No See profile
    Johann Haas - Deutsch Yes See profile
    Jonathan Buguet Certified Français - See profile
    Josef André Weiss - Deutsch No See profile
    Jean-Christophe Rothen https://www.omaconsulting.ch/ - Français, English, Deutsch Consulting Yes See profile
    Julie Techer Certified Français No See profile
    Jutta Thiemermann - Deutsch - See profile
    Kaspar Schmid http://www.seco.admin.ch - Français, English, Deutsch No See profile
    Kurt Schläpfer - Deutsch Yes See profile
    Laura Dorman http://www.ld-safety.ch - Deutsch PSA Fachberaterin Yes See profile
    Laura Giraudeau http://Website Certified Français - See profile
    Laurent Mollard - Français, English No See profile
    Laurie Dorange-Pattoret http://Website Certified Français Yes See profile
    Léa Nehache - - See profile
    Chantal Leuenberger http://www.encoma.net Certified Deutsch Yes See profile

    Ethik-Kodex

    Der Ethik-Kodex wird in der Satzung des Vereins ausführlich beschrieben, die Sie unter folgendem Link (Link) oder als Anlage unten finden. Dieser Ethik-Kodex umfasst die folgenden sechs Kapitel:
    1. Verantwortung gegenüber dem Beruf (Grundsatz dieser Verantwortung).
    2. Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen (Ziel dieser Verantwortung).
    3. Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen (Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
    4. Verantwortung gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Kundinnen und Kunden (Grundlage für die Beziehungen zu ihnen).
    5. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Umwelt (Auswirkungen von Entscheidungen auf die öffentliche Gesundheit und die Ökologie).
    6. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft (Umgang mit Interessenkonflikten)

    Mitglied werden

    Die SGAH steht Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie allen Personen offen, deren Beruf zumindest teilweise mit Arbeitshygiene zu tun hat. Alle Mitglieder der SGAH sind Einzelmitglieder (keine Kollektivmitglieder). Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an info@sgah.ch.

    Eine Anerkennung beantragen

    Wenn Sie im Ausland eine universitäre Ausbildung in Arbeitshygiene absolviert haben, können Sie diese in der Schweiz anrechnen lassen, indem Sie unseren Anerkennungsprozess durchlaufen. 

    Dazu können Sie einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung stellen. Anhand dieser Bewertung wird festgelegt, ob Sie genügend akkreditierte Kurse besucht haben, um die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit (EigVzu erfüllen, oder, falls dies nicht der Fall ist, zusätzliche Kurse vorschlagen, um die Lücken zu schliessen.

    Fachleute, die im Ausland ausgebildet wurden, müssen in jedem Fall einen Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit gemäss Art. 2 Abs. 4 EigV absolvieren.

    Weitere Informationen: EKAS – Spezialisten der Arbeitssicherheit.

    Wenn Sie über ein nach dem IOHA-Schema akkreditiertes Zertifikat als Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker verfügen: www.ioha.net, können Sie bei der SGAH die Anerkennung Ihres Zertifikats beantragen.

    Um einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung oder auf Anerkennung Ihres Zertifikats einzureichen, wenden Sie sich bitte an: david.vernez@unisante.ch.

    Sich zertifizieren lassen

    Arbeitshygienikerinnen oder Arbeitshygieniker können sich von der Zertifizierungsstelle SZAH nach den Standards der IOHA zertifizieren lassen und den Titel „Arbeitshygieniker SGAH“ erwerben.

    Über die Voraussetzungen für die Zertifizierung hinaus (anerkannte Berufserfahrung und bestandene schriftliche Zertifizierungsprüfung) müssen sich zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker verpflichten, sich gemäss dem Fortbildungsreglement fortzubilden. Sie berichten auf einem Bescheinigungsformular über ihre Fortbildungsaktivitäten. Der Bericht muss alle drei Jahre an die Zertifizierungsstelle geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern.

    Die Zertifizierung der Arbeitshygienikerinnen und  Arbeitshygieniker SGAH entsprechen vollumfänglich den Anforderungen der Eignungsverordnung (EigV). Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker sind somit als Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Schweiz anerkannt.

    Weitere Informationen über die Zertifizierung nach SGAH und über das weitere Vorgehen, erhalten Sie bei: david.vernez@unisante.ch.

    Dokumentieren Sie Ihre Fortbildung

    Zusätzlich zur Grundausbildung und gestützt auf die Eignungsverordnung EigV Art. 7 sind die Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren. Die Definition der angemessenen Fortbildung und deren Dauer wurde für die Arbeitshygieniker der SGAH übertragen (vgl. Anhang 2, EKAS-Richtlinie Nr. 6508). Die Regeln des Fortbildungsreglements der SGAH gelten somit für alle in der Schweiz tätigen Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker, unabhängig von einer allfälligen Zertifizierung oder einer Mitgliedschaft in der SGAH.

    Die Fortbildung und deren Dauer sind im Fortbildungsreglement der SGAH festgelegt. Im Auftrag der EKAS erbringt die SGAH folgende Leistungen:

    • Sie prüft die von einem Arbeitshygieniker eingereichten Fortbildungsunterlagen;
    • Sie stellt ASA-Arbeitshygienikern, die die Fortbildungsanforderungen erfüllt haben, einen entsprechenden Fortbildungsnachweis aus (diese Leistung kann für Personen, die nicht Mitglied der SGAH sind, kostenpflichtig sein);
    • Sie führt ein Register der ASA-Spezialisten, die die Fortbildung absolviert haben. Die Veröffentlichung der Daten im Sinne des Datenschutzes auf der Website der SGAH ist freiwillig. 

    Zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker müssen alle drei Jahre nachweisen, dass sie die erforderliche Fortbildung absolviert haben (siehe Formular unten).

    Validieren Sie Ihre Fortbildung

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