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Mitgliederliste

Die SGAH besteht aus Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker und anderen Personen, die im Bereich der Arbeitshygiene tätig sind. Darüber hinaus gibt es weitere Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker, die nicht Mitglieder sind, aber von der Zertifizierungsstelle, der SZAH, anerkannt wurden und somit das Recht haben, in der Schweiz als Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker zu praktizieren.

Nur über einen Computer verfügbar

    • Language
    • MAS/DAS
    • MSST - EKAS - MSSL
    • Certification
    • Consultant(e)
    Nachname Webseite Certification Language Offer Consulting
    Avatar Noa Zoller http://www.carbotech.ch - Deutsch Yes See profile
    Avatar Oliver Zeumer - Deutsch No See profile
    Avatar Hartmann Yves http://biosafety.pro - Deutsch Yes See profile
    Avatar Joseph Weiss http://www.seco.admin.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Christoph Weber Certified Deutsch No See profile
    Avatar Lynn Weber http://www.awa.zh.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Kurt Wälti - Deutsch No See profile
    Avatar Heinz Waldmann http://www.suva.ch - Français, Italian, English, Deutsch - See profile
    Avatar Christian Voirol https://www.he-arc.ch/ Certified Français No See profile
    Avatar Tanja Vitale-Sethre http://www.aeh.ch - Deutsch Yes See profile
    Avatar Ludovic Vieille-Petit Certified Deutsch No See profile
    Avatar David Vernez Certified Français No See profile
    Avatar Otto van Ruiten https://www.dow.com/ - Deutsch No See profile
    Avatar Walter Urs http://www.3mschweiz.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Catherine Tomicic - Français - See profile
    Avatar Philipp Thalmann - Deutsch No See profile
    Avatar Sonja Tanner http://www.praevena.ch - Deutsch Yes See profile
    Avatar Jean-Claude Suard Certified Français No See profile
    Avatar Thomas Stüdeli - Deutsch No See profile
    Avatar Patrick Steinle http://www.suva.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Carmen Spycher http://www.ekas.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Patrick Sproll - Deutsch No See profile
    Avatar Walter Spieler - Deutsch No See profile
    Avatar Vesna Sormaz - Deutsch No See profile
    Avatar Jean-Marc Seydoux http://www.suva.ch Certified Français No See profile
    Avatar Araya Selene - Français - See profile
    Avatar Ilka Schulte https://www.idorsia.com - Deutsch No See profile
    Avatar Olivier Schroeder Certified Français Yes See profile
    Avatar Theodor Schroeder - Deutsch No See profile
    Avatar Philippe Schneuwly http://www.suva.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Marcel Schneeberger http://www.wanner-expert.ch - Deutsch Yes See profile
    Avatar Kaspar Schmid http://www.seco.admin.ch - Deutsch No See profile
    Avatar Samuel Schluep http://www.aeh.ch Certified Deutsch Yes See profile
    Avatar Fabia Schläppi Certified Deutsch No See profile
    Avatar Kurt Schläpfer - Deutsch Yes See profile
    Avatar Iris Schilling - Deutsch No See profile
    Avatar Aline Scherz http://www.mamtra.ch Certified Français Identification des dangers, analyse de risques, politique maternité d'entreprise, formations Yes See profile
    Avatar Markus Schafer-Hayoz - Deutsch No See profile
    Avatar Zanardi Sara - Français No See profile
    Avatar Matthias Ryszka http://www.biogen.com - Deutsch No See profile
    Avatar Hans-Rudolf Ruchti http://www.siegfried.ch - Français No See profile
    Avatar Heinz Rothweiler - Deutsch No See profile
    Avatar Jean-Christophe Rothen - Deutsch No See profile
    Avatar Thomas Rinsoz http://www.chuv.ch - Français No See profile
    Avatar Michael Riediker http://scoeh.ch Certified Deutsch Yes See profile
    Avatar Eugen Riapl http://www.arxada.com - Deutsch No See profile
    Avatar Véronique Resin Certified Français No See profile
    Avatar Labatzke Ramona http://www.praevena.ch Certified Deutsch Yes See profile
    Avatar Reto Ramelli http://www.congefi.ch/ - Italian Yes See profile
    Avatar Daniel Ramaciotti - Français Yes See profile

    Ethik-Kodex

    Der Ethik-Kodex wird in der Satzung des Vereins ausführlich beschrieben, die Sie unter folgendem Link (Link) oder als Anlage unten finden. Dieser Ethik-Kodex umfasst die folgenden sechs Kapitel:
    1. Verantwortung gegenüber dem Beruf (Grundsatz dieser Verantwortung).
    2. Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen (Ziel dieser Verantwortung).
    3. Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmer:innen (Schutz der Gesundheit und des Wohlergehens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).
    4. Verantwortung gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Kundinnen und Kunden (Grundlage für die Beziehungen zu ihnen).
    5. Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Umwelt (Auswirkungen von Entscheidungen auf die öffentliche Gesundheit und die Ökologie).
    6. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft (Umgang mit Interessenkonflikten)

    Mitglied werden

    Die SGAH steht Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygienikern sowie allen anderen Personen offen, die sich beruflich mit Aspekten der Arbeitshygiene befassen.

    Die SGHT hat keine Kollektivmitglieder.
    Um Mitglied zu werden genügt es, das Aufnahmeformular auszufüllen und es an info@sgah.ch oder an SGAH – SSHT, 1004 Lausanne zu senden.

    Eine Anerkennung beantragen

    Wenn Sie eine ausländische Hochschulausbildung in Arbeitshygiene absolviert haben oder sich konsequent mit dieser Thematik befassen und in der Schweiz als Arbeitshygienikerin oder Arbeitshygieniker praktizieren möchten, müssen Sie die Gleichwertigkeit dieser ausländischen Ausbildung nachweisen. Dazu können Sie einen Antrag auf Evaluation Ihrer Grundausbildung stellen. Im Rahmen dieser Bewertung wird festgestellt, ob Sie genügend akkreditierte Kurse besucht haben, um die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit (EigV; SR 822.116) zu erfüllen, oder ob Sie zusätzliche Kurse besuchen müssen, um die Lücken zu schliessen.
    Im Ausland ausgebildete Fachleute müssen in jedem Fall einen Einführungskurs in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit gemäss der Eignungsverordnung Art. 2 Abs. 4 besuchen.

    Weitere Informationen: EKAS – Spezialisten der Arbeitssicherheit.

    Wenn Sie über ein nach dem IOHA-Schema akkreditiertes Zertifikat als Arbeitshygieniker:in verfügen (siehe IOHA-Webseite www.ioha.org), können Sie bei der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitshygiene die Anerkennung Ihres Zertifikats beantragen.
    Um einen Antrag auf Bewertung Ihrer Grundausbildung zu stellen, können Sie das verlinkte Formular (Link) an die verlinkte Adresse (david.vernez@unisante.ch) senden

     

    Sich zertifizieren lassen

    Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker können sich von der Zertifizierungsstelle (SZAH) nach den Standards der International Occupational Hygiene Association (IOHA) zertifizieren lassen und den Titel “Arbeitshygienikerin SGAH oder Arbeitshygieniker SGAH” erwerben.
    Über die Voraussetzungen für die Zertifizierung hinaus (anerkannte Berufserfahrung und bestandene schriftliche Zertifizierungsprüfung) müssen sich zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker verpflichten, sich gemäss dem Fortbildungsreglement weiterzubilden. Sie berichten auf einem Bescheinigungsformular über ihre Fortbildungsaktivitäten. Der Bericht muss alle drei Jahre an die Zertifizierungsstelle geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern.
    Arbeitshygienikerinnen SGAH und Arbeitshygieniker SGAH entsprechen vollumfänglich den Anforderungen der  (EigV, SR 822.116) und sind somit als Spezialisten für Arbeitssicherheit in der Schweiz anerkannt.

    Füllen Sie dazu einfach das unten verlinkte Antragsformular für die Zertifizierung aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an eines der Mitglieder der Zertifizierungsstelle (Link).

    Um sich für die Zertifizierungsprüfung anzumelden, die einmal pro Jahr abgehalten wird, müssen Sie die Zertifizierungsstelle kontaktieren (Link).

    Geprüfte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker verpflichten sich u. a. zu einem bestimmten Mass an beruflicher Fort- und Weiterbildung gemäss der Weiterbildungsordnung. Sie verfassen einen Bericht über ihre Weiterbildungsaktivitäten auf einem Bescheinigungsformular. Der Bericht muss alle 3 Jahre an den Zertifizierungsausschuss geschickt werden, um die Zertifizierung zu erneuern. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an David Vernez (david.vernez@unisante.ch).

     

    Dokumentieren Sie Ihre Fortbildung

    Zusätzlich zur Grundausbildung sind die Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) gemäss der Eignungsverordnung  Art. 7 (EigV, SR 822.116) verpflichtet, eine angemessene Fortbildung zu absolvieren. Die Definition der angemessenen Fortbildung und deren Dauer wurde für die Arbeitshygiene der SGAH übertragen (vgl. Anhang 2, EKAS-Richtlinie Nr. 6508). Die Regeln des Fortbildungsreglements der SGAH gelten somit für alle in der Schweiz tätigen Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker, unabhängig von einer allfälligen Zertifizierung oder Mitgliedschaft in der SGAH.

    Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV, SR 832.30) sieht vor, dass der Arbeitgebende Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) beiziehen muss, wenn der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und ihre Sicherheit dies erfordern.

    Jede Intervention innerhalb eines Unternehmens und/oder im Rahmen einer überbetrieblichen Lösung im Zusammenhang mit dieser gesetzlichen Anforderung muss von einer Arbeitshygienikerin oder einem Arbeitshygieniker durchgeführt werden, der die Anforderungen der Eignungsverordnung erfüllt, auch in Bezug auf die periodische Weiterbildung (siehe oben).

    Die Weiterbildung und deren Dauer sind in den Weiterbildungsreglementen der SGAH festgelegt. Im Auftrag der EKAS erbringt die SGAH folgende Leistungen:
    – Sie prüft die von einer Arbeitshygienikerin oder einem Arbeitshygieniker eingereichten Weiterbildungsunterlagen;
    – Sie stellt ASA-Arbeitshygienikerinnen oder ASA-Arbeitshygienikern, die die Weiterbildungsanforderungen erfüllt haben, eine entsprechende Weiterbildungsbestätigung aus (diese Leistung kann für Personen, die nicht Mitglied der Gesellschaft sind, kostenpflichtig sein);
    – Sie führt ein Register der ASA-Spezialisten, die die Weiterbildung absolviert haben. Der Eintrag in dieses Register ist freiwillig. Die Voraussetzungen für einen Eintrag sind in den Dokumenten zur Weiterbildung beschrieben.

    Zertifizierte Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker müssen regelmässig, alle drei Jahre nachweisen, dass sie die nötige Fortbildung besucht haben (im Durchschnitt von drei Jahren je 40 Fortbildungspunkte).
    Nachweisformular (LINK)
    Weiterbildungsreglement (LINK)

    Validieren Sie Ihre Weiterbildung

    Um Ihre Weiterbildung zu validieren, ist es notwendig, das Formular auszufüllen und zurückzusenden, damit es dokumentiert wird.

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